Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Alle im Katalog aufgeführten Hengste stehen im Natursprung zur Verfügung.
- Eine Kopie des Abstammungsnachweises, den Deckschein des Verbandes sowie das Ergebnis der Tupferprobe (Ausnahme: bei Maidenstuten und Fohlenstuten) müssen bei der ersten Bedeckung vorliegen.
- Das Deckgeld ist vor dem ersten Sprung fällig und berechtigt zur Inanspruchnahme des Hengstes während der gesamten Decksaison.
- Das Pensionsgeld für Stuten mit Fohlen beträgt 18,00 € und für Güste- und Maidstuten 12,00 €.
- In Erkrankungsfällen, in denen ein tierärztliches Eingreifen notwendig erscheint, werden die Kosten gesondert berechnet.
- Bei Stuten und ggf. deren Fohlen, die in Pension gegeben werden, haftet der Hengsthalter weder für den Tod noch für Beschädigung oder Minderwert.
- Der Eigentümer der Stuten und Fohlen gilt als Tierhalter und bleibt haftbar im Sinne der Bestimmungen des BGB.
- Diese allgemeinen Bedingungen werden dem Stutenbesitzer oder seinem Beauftragten vor der ersten Bedeckung ausgehändigt. Sie gelten als anerkannt, wenn die Stute zum Hengst geführt wird.
Laden Sie sich hier die AGB Hengstnutzung bzw. den Bedeckungsvertrag herunter. Den Vertrag können Sie bequem am PC ausfüllen, dann ausdrucken und unterschrieben bei Anlieferung der Stute mitbringen.